RS OGH 1979/11/20 9Os208/61, 7Os193/61, 12Os116/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.09.1961
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Norm

StPO §285b Abs6
  1. StPO § 285b heute
  2. StPO § 285b gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 93/2007
  3. StPO § 285b gültig von 01.03.1988 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 605/1987

Rechtssatz

Wird die Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft vor Anordnung eines Gerichtstages über sie zurückgezogen, so werden die Akten dem örtlichen OLG zur Entscheidung über eine noch vorliegende Berufung übersendet (vgl auch 9 Os 194/61).Wird die Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft vor Anordnung eines Gerichtstages über sie zurückgezogen, so werden die Akten dem örtlichen OLG zur Entscheidung über eine noch vorliegende Berufung übersendet vergleiche auch 9 Os 194/61).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0100137

Dokumentnummer

JJR_19610921_OGH0002_0090OS00208_6100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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