Rechtssatz
Die Vermietung einer Wohnung in einem im Miteigentum stehenden Hause an einen Miteigentümer ist eine außerordentliche Verwaltungsmaßnahme, der alle Miteigentümer zustimmen müssen (unter Ablehnung der gegenteiligen Entscheidung 6 Ob 261/61).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0013609Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.07.2024