Rechtssatz
Der in einem Kraftfahrzeug - Mietvertrag vereinbarte Ausschluß der Haftung des Mieters auch für grobe Fahrlässigkeit ist auch gegenüber dem Kaskoversicherer des Vermieters wirksam, der nach § 67 VersVG gegen den Mieter Rückgriff nehmen will.Der in einem Kraftfahrzeug - Mietvertrag vereinbarte Ausschluß der Haftung des Mieters auch für grobe Fahrlässigkeit ist auch gegenüber dem Kaskoversicherer des Vermieters wirksam, der nach Paragraph 67, VersVG gegen den Mieter Rückgriff nehmen will.
Veröff: Deutsches Autorecht 1962,339 = VersR 1961,992
Schlagworte
*D*, AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1961:RS0103330Dokumentnummer
JJR_19610928_AUSL000_0020ZR00101_5900000_001