Norm
StVO §7 Abs1 IIDbRechtssatz
Wenn sich eine 5,50 Meter breite Straße schon nach 16 Meter auf nur 2,80 Meter verengte, und zwar ausschließlich durch Hereinrücken des rechten Fahrbahnrandes, und kein Gegenverkehr vorhanden ist, ist es zulässig, den Abstand zum rechten Fahrbahnrand so zu wählen, daß eine leichte Wendung nach links ausreicht, um dem Fahrbahnrand zu folgen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0073666Dokumentnummer
JJR_19610928_OGH0002_0020OB00380_6100000_002