RS OGH 1961/10/4 1Ob75/61

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Veröffentlicht am 04.10.1961
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Norm

ABGB §91 B

Rechtssatz

Grenzen des ehemännlichen Leitungsrechts - Hat der Ehemann seine Frau eigenmächtig aus dem gemeinsamen Schlafzimmer entfernt und in einen anderen Raum verwiesen, so kann er sie während der Dauer des Scheidungsverfahrens nicht ohne Not zu einem neuerlichen Umzug verhalten.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 75/61
    Entscheidungstext OGH 04.10.1961 1 Ob 75/61
    Veröff: JBl 1962,379

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0047041

Dokumentnummer

JJR_19611004_OGH0002_0010OB00075_6100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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