Norm
ABGB §91 BRechtssatz
Grenzen des ehemännlichen Leitungsrechts - Hat der Ehemann seine Frau eigenmächtig aus dem gemeinsamen Schlafzimmer entfernt und in einen anderen Raum verwiesen, so kann er sie während der Dauer des Scheidungsverfahrens nicht ohne Not zu einem neuerlichen Umzug verhalten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0047041Dokumentnummer
JJR_19611004_OGH0002_0010OB00075_6100000_002