Norm
ABGB §91 C3bRechtssatz
Zu dem im Streitverfahren gestellten Begehren des Ehemannes, die Ehefrau habe ein ihr vom Ehemann während des Scheidungsstreites eingeräumtes (ursprünglich als Büroraum des Mannes verwendetes) Zimmer zu räumen und ein anderes von ihm zur Verfügung gestelltes Zimmer zu beziehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0047302Zuletzt aktualisiert am
23.12.2009