RS OGH 1961/10/11 1Ob210/61

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.10.1961
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Norm

ABGB §26
ABGB §879
ABGB §1189

Rechtssatz

Satzungsänderungen einer juristischen Person ( Brau-Commune in Freistadt ), die schwerwiegende Eingriffe in Rechte (nur eines Teiles) ihrer Mitglieder zur Folge haben, bedürfen der einstimmigen Beschlußfassung aller Mitglieder ( Konkurrenzverbot durch Verbot des Ausschankes von Bier und Getränken, die nicht von der Brau-Commune erzeugt werden; bei Verletzung des Verbotes Dividendensperre und Ausschluß vom aktiven und passiven Wahlrecht ). Mangels einer solchen einstimmigen Beschlußfassung sind sie den nicht zustimmenden Mitgliedern gegenüber unwirksam.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0009152

Dokumentnummer

JJR_19611011_OGH0002_0010OB00210_6100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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