RS OGH 1961/10/20 2Ob376/61, 5Ob233/69 (5Ob234/69), 5Ob511/96 (5Ob512/96)

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Veröffentlicht am 20.10.1961
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Norm

ZPO §391 Abs2 C

Rechtssatz

Wurde die Gegenforderung mit einer selbständigen Widerklage geltend gemacht, dann ist die Fällung eines Teilurteils über die Gegenforderung auch möglich, wenn der Bestand der Hauptforderung noch nicht entscheidungsreif ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0040920

Dokumentnummer

JJR_19611020_OGH0002_0020OB00376_6100000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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