RS OGH 1961/10/25 5Ob310/61

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.10.1961
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Norm

ABGB §33

Rechtssatz

Bestehen Zweifel, ob formelle Gegenseitigkeit besteht, muß dies von Amts wegen geprüft werden. Allgemeine Mitteilungen hierüber im JABl sind, soferne sie nicht auf einem Staatsvertrag beruhen, für das Gericht nicht bindend.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0009210

Dokumentnummer

JJR_19611025_OGH0002_0050OB00310_6100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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