Norm
ABGB §33Rechtssatz
Bestehen Zweifel, ob formelle Gegenseitigkeit besteht, muß dies von Amts wegen geprüft werden. Allgemeine Mitteilungen hierüber im JABl sind, soferne sie nicht auf einem Staatsvertrag beruhen, für das Gericht nicht bindend.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0009210Dokumentnummer
JJR_19611025_OGH0002_0050OB00310_6100000_001