Norm
ABGB §601Rechtssatz
In der Erhebung der Legatsklage auf Grund eines Testamentes, obwohl dem Legatar dessen Ungültigkeit wegen Formmangels oder wegen Willensmängel bekannt war, liegt ein Verzicht mit Anfechtung des Testamentes wegen dieser Mängel.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0015466Dokumentnummer
JJR_19611025_OGH0002_0050OB00325_6100000_001