RS OGH 1961/10/26 5AZR470/58

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.10.1961
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Norm

AngG §16
  1. AngG Art. 1 § 16 heute
  2. AngG Art. 1 § 16 gültig ab 23.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2018
  3. AngG Art. 1 § 16 gültig von 01.07.1993 bis 22.12.2018 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 335/1993

Rechtssatz

Wiederholte vorbehaltlose Gratifikationszahlungen des Arbeitgebers begründen einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf deren Fortzahlung für die Folgezeit. Übersteigen derartige Gratifikationsansprüche die Grenzen der zumutbaren Belastung des Arbeitgebers, so kann er sie nach § 242 BGB auf ein erträgliches Maß zurückführen oder - wenn auch vielleicht nur vorübergehend - in Wegfall bringen.Wiederholte vorbehaltlose Gratifikationszahlungen des Arbeitgebers begründen einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf deren Fortzahlung für die Folgezeit. Übersteigen derartige Gratifikationsansprüche die Grenzen der zumutbaren Belastung des Arbeitgebers, so kann er sie nach Paragraph 242, BGB auf ein erträgliches Maß zurückführen oder - wenn auch vielleicht nur vorübergehend - in Wegfall bringen.

Schlagworte

*D*, Angestellte, periodische Remuneration, besondere Entlohnung, Vergünstigung, Prämie, Sonderzahlung, Anspruch, Freiwilligkeit, Zumutbarkeit, Entgelt, Lohn, Gehalt, Regelmäßigkeit, Widerruflichkeit, Beschränkung, Einschränkung, Entfall

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1961:RS0104514

Dokumentnummer

JJR_19611026_AUSL000_005AZR00470_5800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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