Norm
ABGB §933 IIRechtssatz
Wurde von einem mit der Überprüfung einer gelieferten Maschine vom Verkäufer beauftragten Angestellten des Verkäufers eine neuerliche Überprüfung der Maschine zugesagt, so beginnt die Frist für die Mängelrüge erst mit der zugesagten Überprüfung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0018972Dokumentnummer
JJR_19611103_OGH0002_0060OB00405_6100000_001