Norm
ABGB §163 H4b5Rechtssatz
KIDD: Der durch die Untersuchungsmethode hinsichtlich des Blutfaktors Kidd sich ergebende Ausschluß der Vaterschaft allein genügt als Gegenbeweis gegen die Rechtsvermutung nach dem derzeitigen Stande der Wissenschaft nicht und kann daher nur als zusätzliches Indiz im Zusammenhang mit anderen Beweisergebnissen gewertet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0048334Dokumentnummer
JJR_19611108_OGH0002_0060OB00417_6100000_001