Norm
ABGB §471 5Rechtssatz
Wird die Herausgabe einer Sache lediglich wegen eines bestehenden vertraglichen Rückbehaltungsrechtes verweigert, so besteht für den Eigentümer der Sache kein Anspruch auf Bezahlung eines Benützungsentgeltes für jenen Zeitraum, während welchem das Rückbehaltungsrecht mit Recht ausgeübt wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0015224Dokumentnummer
JJR_19611108_OGH0002_0010OB00447_6100000_001