RS OGH 1961/11/8 1Ob447/61

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Veröffentlicht am 08.11.1961
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Norm

ABGB §471 5

Rechtssatz

Wird die Herausgabe einer Sache lediglich wegen eines bestehenden vertraglichen Rückbehaltungsrechtes verweigert, so besteht für den Eigentümer der Sache kein Anspruch auf Bezahlung eines Benützungsentgeltes für jenen Zeitraum, während welchem das Rückbehaltungsrecht mit Recht ausgeübt wurde.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 447/61
    Entscheidungstext OGH 08.11.1961 1 Ob 447/61

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0015224

Dokumentnummer

JJR_19611108_OGH0002_0010OB00447_6100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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