Norm
ABGB §1327 c1Rechtssatz
Der Ehemann einer getöteten Frau hat insofern Anspruch auf Schadenersatz, als sein Aufwand für die zur Führung des Hauswesens erforderliche Ersatzkraft jene Kosten übersteigt, die für den Unterhalt der Frau erforderlich waren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0031520Dokumentnummer
JJR_19611110_OGH0002_0020OB00407_6100000_001