Norm
ABGB §303Rechtssatz
Kunstwerke ( gotische Heiligenfigur ) besitzen einen Marktwert. Ihre Veräußerung kann wegen Verletzung über die Hälfte des wahren Wertes angefochten werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0010061Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.09.2020