RS OGH 1961/11/15 1Ob453/61, 6Ob342/66, 4Ob64/17s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.11.1961
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Norm

ABGB §303
ABGB §934

Rechtssatz

Kunstwerke ( gotische Heiligenfigur ) besitzen einen Marktwert. Ihre Veräußerung kann wegen Verletzung über die Hälfte des wahren Wertes angefochten werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0010061

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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