Norm
ABGB §1012Rechtssatz
Die Rechte und Pflichten aus dem Bevollmächtigungsvertag müssen einheitlich beurteilt werden; der Machthaber ist immer nur schuldig, einen etwaigen, sich aus der Gesamtabrechnung ergebenden Überschuß herauszugeben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0025126Dokumentnummer
JJR_19611121_OGH0002_0040OB00513_6100000_001