RS OGH 1961/11/22 5Ob340/61

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.11.1961
beobachten
merken

Norm

EO §1 Z7 IIG
KO §156a

Rechtssatz

Die von dem Bürgen übernommene Verpflichtung zur Erfüllung des Zwangsausgleiches bildet nur dann einen tauglichen Exekutionstitel, wenn er sich außerdem schriftlich verpflichtet hat, die von ihm übernommene Verbindlichkeit bei Vermeidung unmittelbarer Zwangsvollstreckung zu erfüllen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0000144

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.12.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten