Norm
ABGB §440Rechtssatz
§ 440 ABGB findet auf den bücherlichen Erwerber einer Liegenschaft, von der bereits außerbücherlich eine Parzelle abgetrennt und vorher einem Dritten veräußert wurde, der im Kaufvertrag diese Parzelle nicht mit erwerben hat, keine Anwendung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0015126Dokumentnummer
JJR_19611122_OGH0002_0010OB00454_6100000_001