RS OGH 1961/11/28 4Ob132/61

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.11.1961
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Norm

ABGB §1155
ABGB §1162 IAc
AngG §27 A6

Rechtssatz

Ein auf Seiten des Dienstgebers gelegener Umstand, der die Dienstleistung verhindert, vermag für den Dienstgeber im allgemeinen keinen wichtigen Grund zur vorzeitigen Auflösung des Dienstverhältnisses abzugeben.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 132/61
    Entscheidungstext OGH 28.11.1961 4 Ob 132/61
    Veröff: Arb 7462

Schlagworte

SW: Arbeitgeber, Angestellte, Ende, Beendigung, Arbeitsverhältnis, wichtiger Grund, Arbeitsleistung, Dienstleistung, Unterbleiben, Risiko, Sphäre, Entlassungsgrund, Zurechnung, Unterlassen, Unterlassung, Hindernis, Verhinderung, Hinderungsgrund, Unmöglichkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0029110

Dokumentnummer

JJR_19611128_OGH0002_0040OB00132_6100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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