Norm
ABGB §1412Rechtssatz
Rechtliche Bedeutsamkeit kann einer Zahlung unter Vorbehalt mit Wirkung für den Schuldner nur dann beigemessen werden, wenn es sich tatsächlich um eine zweifelhafte Sachlage handelt. Fühlt sich der Schuldner bei einer solchen Sachlage zur Zahlung unter Vorbehalt veranlaßt, anstatt es auf gerichtliche Austragung ankommen zu lassen, so müssen dafür Gründe vorliegen, die die Gewährung einer Rückforderungsklage als gerechtfertigt erscheinen lassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0033246Dokumentnummer
JJR_19611129_OGH0002_0030OB00382_6100000_002