Norm
ABGB §1118 B1Rechtssatz
Hat der Pächter nach dem Vertrag den Pachtzins nicht an den Verpächter, sondern für ihn einem Dritten zu bezahlen (hier dem Hauseigentümer), dann kann der Pächter den Pachtzins bei Gericht erlegen, wenn ihn der Dritte (Hauseigentümer) nicht annimmt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0026244Dokumentnummer
JJR_19611222_OGH0002_0050OB00409_6100000_001