RS OGH 1962/1/9 4Ob355/61

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Veröffentlicht am 09.01.1962
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Norm

ABGB §1409

Rechtssatz

Bei der Beurteilung, ob ein Vermögensstück das einzige Vermögen einer Person darstellt, kommt es nicht auf das Vorhandensein eines Reinnachlasses an, sondern auf den Aktivstand ohne Berücksichtigung der Schulden.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 355/61
    Entscheidungstext OGH 09.01.1962 4 Ob 355/61

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0033108

Dokumentnummer

JJR_19620109_OGH0002_0040OB00355_6100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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