Norm
ABGB §1396Rechtssatz
Werden neben der Indossierung die Ansprüche aus dem Grundgeschäft abgetreten (zediert), und ist dies auch vor der Indossierung geschehen, so braucht sich deswegen allein der Inhaber noch nicht die Einwendungen aus diesem Geschäft entgegensetzen lassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0032883Dokumentnummer
JJR_19620109_OGH0002_0040OB00522_6100000_001