RS OGH 2012/10/24 6Ob474/61, 1Ob251/72, 3Ob574/76, 3Ob171/00v, 9Ob97/01g, 2Ob210/08h (2Ob211/08f), 8

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Veröffentlicht am 10.01.1962
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Rechtssatz

Wenn derjenige, zu dessen Vorteil die Bedingung wirkt, deren Eintritt wider Treu und Glauben herbeiführt, gilt die Bedingung als nicht eingetreten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0012720

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.12.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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