Norm
ZPO §393 Abs1Rechtssatz
Ein Zwischenurteil darüber, daß eine eingewendete Gegenforderung dem Grund nach zu Recht bestehe, ist aus prozessualen Gründen nicht zulässig. Über bloß einredeweise geltend gemachte Gegenforderungen kann also nur dann entschieden werden, wenn bereits feststeht, bis zu welchem Betrage sie mit der Klagsforderung aufgerechnet werden können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0040761Dokumentnummer
JJR_19620110_OGH0002_0060OB00428_6100000_003