Norm
ABGB §1070Rechtssatz
Ob die Ungültigkeit des Wiederkaufsvorbehaltes auch die des Kaufes nach sich zieht, hängt davon ab, worauf die Absicht der Parteien vorzüglich gerichtet war.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0025550Dokumentnummer
JJR_19620110_OGH0002_0050OB00359_6100000_001