RS OGH 1962/1/16 8Ob28/62

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Veröffentlicht am 16.01.1962
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Norm

ZPO §411 Aa

Rechtssatz

Wurde eine Teilkaufpreisforderung als solche rechtskräftig zugesprochen, kann nicht in dem Rechtsstreit, betreffend die Restforderung, den Restkaufschilling, mit Erfolg behauptet werden, dieser Zuspruch habe keinen Kaufpreisteil betroffen, der Kläger habe daher zu Unrecht die Annahme des Klagsbetrages als bloße Teilerfüllung gegen Herausgabe des verbücherungsfähigen Kaufvertrages abgelehnt.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 28/62
    Entscheidungstext OGH 16.01.1962 8 Ob 28/62

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0041136

Dokumentnummer

JJR_19620116_OGH0002_0080OB00028_6200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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