RS OGH 2014/4/28 6Ob17/62, 6Ob109/63, 1Ob708/76, 4Ob35/98w, 8Ob26/14b

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Veröffentlicht am 18.01.1962
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Rechtssatz

Hat ein Gesellschafter durch das schädigende Verhalten eines anderen Gesellschafters einen Gewinnausfall erlitten, der sonst nicht eingetreten wäre, ist er berechtigt, die Leistung des Ersatzes an sich selbst zu verlangen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0022119

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

24.07.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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