Norm
Rechtssatz
Die Ausschlußfrist für Anfechtungsklagen nach § 43 KO bezieht sich nicht auf die Unwirksamkeitsgründe des § 3 KO.Die Ausschlußfrist für Anfechtungsklagen nach Paragraph 43, KO bezieht sich nicht auf die Unwirksamkeitsgründe des Paragraph 3, KO.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
Dokumentnummer