Norm
DSt 1872 §53Rechtssatz
"Beeinträchtigung" von Rechten des Beschwerdeführers im Sinne des § 53 Abs 3 DSt muß im Zeitpunkt der Erhebung der Beschwerde gegen den Ablassungsbeschluß gegeben sein, wenn sie die Legitimation zu dieser schaffen soll."Beeinträchtigung" von Rechten des Beschwerdeführers im Sinne des Paragraph 53, Absatz 3, DSt muß im Zeitpunkt der Erhebung der Beschwerde gegen den Ablassungsbeschluß gegeben sein, wenn sie die Legitimation zu dieser schaffen soll.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0055752Dokumentnummer
JJR_19620118_OGH0002_000BKD00061_6100000_001