RS OGH 1962/1/18 Bkd61/61

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Veröffentlicht am 18.01.1962
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Norm

DSt 1872 §53

Rechtssatz

"Beeinträchtigung" von Rechten des Beschwerdeführers im Sinne des § 53 Abs 3 DSt muß im Zeitpunkt der Erhebung der Beschwerde gegen den Ablassungsbeschluß gegeben sein, wenn sie die Legitimation zu dieser schaffen soll."Beeinträchtigung" von Rechten des Beschwerdeführers im Sinne des Paragraph 53, Absatz 3, DSt muß im Zeitpunkt der Erhebung der Beschwerde gegen den Ablassungsbeschluß gegeben sein, wenn sie die Legitimation zu dieser schaffen soll.

Entscheidungstexte

  • Bkd 61/61
    Entscheidungstext OGH 18.01.1962 Bkd 61/61
    Veröff: AnwBl 1962,93

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0055752

Dokumentnummer

JJR_19620118_OGH0002_000BKD00061_6100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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