Norm
ABGB §863 CIIRechtssatz
In dem Versprechen, das Entgelt zu bezahlen, liegt bei gleichzeitiger Bemängelung des Werkes noch kein stillschweigender Verzicht auf Gewährleistungsansprüche. In der vom Besteller bei Übernahme des mit einem nicht erkannten und nicht augenfälligen Mangel behafteten Werkes unterfertigten Klausel: "nach Besichtigung in Ordnung übernommen" liegt weder eine Genehmigung des Werkes noch ein Verzicht auf Gewährleistungsansprüche.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0014248Dokumentnummer
JJR_19620213_OGH0002_0080OB00051_6200000_001