Rechtssatz
Wegen einer während des Verfahrens beschlossenen beschränkten Entmündigung einer Partei ist keine pflegschaftsbehördliche Ermächtigung zur Fortführung des Rechtsstreites erforderlich (vgl auch die Rechtsmittelbeschränkung des § 6 Abs 3 ZPO).Wegen einer während des Verfahrens beschlossenen beschränkten Entmündigung einer Partei ist keine pflegschaftsbehördliche Ermächtigung zur Fortführung des Rechtsstreites erforderlich vergleiche auch die Rechtsmittelbeschränkung des Paragraph 6, Absatz 3, ZPO).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0035235Dokumentnummer
JJR_19620221_OGH0002_0010OB00040_6200000_001