RS OGH 2000/10/25 8Ob54/62; 5Ob272/73 (5Ob14/74); 4Ob551/75; 5Ob903/76; 7Ob812/81; 6Ob155/00p; 2Ob28

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.1962
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Rechtssatz

Unredlichwerden des Ersitzungsbesitzes hinsichtlich Servitut durch Mitteilung seines Rechtsstandpunktes durch den Eigentümer der als dienendes Gut in Anspruch genommenen Liegenschaft.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0034220

Im RIS seit

27.02.1962

Zuletzt aktualisiert am

21.08.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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