Norm
ABGB §1174Rechtssatz
Ein Vergleich zweier verheirateter Personen, die ein ehebrecherisches Verhältnis unterhielten, anläßlich der Beendigung dieses Verhältnisses zur Bereinigung gegenseitiger Forderungen unterliegt nicht dem § 1174 ABGB und ist klagbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0022037Dokumentnummer
JJR_19620228_OGH0002_0070OB00089_6200000_001