RS OGH 1962/3/21 6Ob94/62

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Veröffentlicht am 21.03.1962
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Norm

ABGB §302 B
ABGB §1409

Rechtssatz

Kam die Umwandlung einer GesmbH. in eine oHG nicht rechtswirksam zustande und trat die GesmbH in Liquidation,so stellt die tatsächliche Übernahme der GesmbH durch deren Geschäftsführer mit allen AKtiven und Passiven und deren Weiterführung als oHG nur den äußeren Tatbestand einer Geschäftsübernahme dar, der für den Eintritt der Rechtsfolgen nach § 1409 ABGB nicht genügt. Die Haftung der Gesellscahfter der oHG für die Schulden der GesmbH ist in einem solchen Fall nach § 302 ABGB zu beurteilen.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 94/62
    Entscheidungstext OGH 21.03.1962 6 Ob 94/62
    EvBl 1962/434 S 548

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0010029

Dokumentnummer

JJR_19620321_OGH0002_0060OB00094_6200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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