RS OGH 1962/3/21 6Ob74/62

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.03.1962
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Norm

ABGB §833 D2
ABGB §869

Rechtssatz

Räumt der Verkäufer dem Käufer von 51/100 Anteilen eines Hauses das unwiderrufliche Recht ein, die vom Verkäufer zurückbehaltene Wohnung sofort nach dessen Ableben in seine ( des Käufers ) alleinige Benützung zu nehmen, so ist diese Vereinbarung nicht unbestimmt. Der Käufer kann den Erben des verstorbenen Verkäufers auf Räumung der Wohnung klagen.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 74/62
    Entscheidungstext OGH 21.03.1962 6 Ob 74/62

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0015728

Dokumentnummer

JJR_19620321_OGH0002_0060OB00074_6200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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