Norm
ABGB §833 D2Rechtssatz
Räumt der Verkäufer dem Käufer von 51/100 Anteilen eines Hauses das unwiderrufliche Recht ein, die vom Verkäufer zurückbehaltene Wohnung sofort nach dessen Ableben in seine ( des Käufers ) alleinige Benützung zu nehmen, so ist diese Vereinbarung nicht unbestimmt. Der Käufer kann den Erben des verstorbenen Verkäufers auf Räumung der Wohnung klagen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0015728Dokumentnummer
JJR_19620321_OGH0002_0060OB00074_6200000_001