Norm
ABGB §869Rechtssatz
Eine freie Mietzinsvereinbarung, womit dem Vermieter das Recht vorbehalten bleibt, die über die gegenwärtigen gesetzlichen Vorschriften hinausgehende, durch eine Änderung des Mietengesetzes zugelassene Erhöhung des Mietzinses im weitesten Umfang zu verlangen, ist mangels genügender Bestimmtheit ungültig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0015975Dokumentnummer
JJR_19620410_OGH0002_0080OB00078_6200000_001