Norm
ABGB §1116 DRechtssatz
Bei einem Bestandvertrag, der auf die bestimmte Zeit unkündbar ist, kann eine vorzeitige Kündigung nur dann zur Auflösung des Bestandvertrages führen, wenn sie von dem Vertragspartner zustimmend zur Kenntnis genommen wurde; dann ist eine einverständliche Auflösung erfolgt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0025673Dokumentnummer
JJR_19620411_OGH0002_0010OB00084_6200000_002