RS OGH 1962/4/11 1Ob84/62

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Veröffentlicht am 11.04.1962
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Norm

ABGB §1116 D

Rechtssatz

Bei einem Bestandvertrag, der auf die bestimmte Zeit unkündbar ist, kann eine vorzeitige Kündigung nur dann zur Auflösung des Bestandvertrages führen, wenn sie von dem Vertragspartner zustimmend zur Kenntnis genommen wurde; dann ist eine einverständliche Auflösung erfolgt.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 84/62
    Entscheidungstext OGH 11.04.1962 1 Ob 84/62

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0025673

Dokumentnummer

JJR_19620411_OGH0002_0010OB00084_6200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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