Norm
ZPO §502 Abs3 De1Rechtssatz
Keine Anwendbarkeit des Judikates 56 neu in Fällen, in denen von der II.Instanz ein Klagsanspruch aus formellen Gründen (Unzulässigkeit des Rechtsweges, Streitwert unter 1000,-- S) zurückgewiesen, die Entscheidung der ersten Instanz über die anderen Klagsansprüche aber aufgehoben und die Rechtssache in diesem Umfang an die erste Instanz zurückverwiesen wurde.Keine Anwendbarkeit des Judikates 56 neu in Fällen, in denen von der römisch zwei.Instanz ein Klagsanspruch aus formellen Gründen (Unzulässigkeit des Rechtsweges, Streitwert unter 1000,-- S) zurückgewiesen, die Entscheidung der ersten Instanz über die anderen Klagsansprüche aber aufgehoben und die Rechtssache in diesem Umfang an die erste Instanz zurückverwiesen wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0042927Dokumentnummer
JJR_19620523_OGH0002_0060OB00142_6200000_001