RS OGH 1965/7/8 6Ob162/62, 8Ob210/65

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Veröffentlicht am 30.05.1962
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Norm

ZPO §560 A
  1. ZPO § 560 heute
  2. ZPO § 560 gültig ab 01.06.1958 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 257/1957

Rechtssatz

Die Frage der Zulässigkeit des Bestandverfahrens zwecks Auflösung eines zwischen einem gemeinnützigen Wohnungsunternehmen und einem seiner Mitglieder geschlossenen "Nutzungsvertrages" ist vom Berufungsgericht nicht von Amts wegen aufzurollen, da es sich höchstens um einen nicht von Nichtigkeit bedrohten Mangel des Verfahrens erster Instanz handeln könnte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0044709

Dokumentnummer

JJR_19620530_OGH0002_0060OB00162_6200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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