Norm
EO §39 Abs1 Z2 IIIBRechtssatz
Ob die Exekution nach § 354 EO zulässig ist, muss vom Gericht von Amts wegen geprüft werden. Stellt sich die Unzulässigkeit der Exekution mangels dieser Voraussetzungen heraus, ist sie einzustellen. Eine Verweisung auf den Rechtsweg iS des § 40 Abs 2 EO ist nur unter den Voraussetzungen des § 40 Abs 1 EO möglich.Ob die Exekution nach Paragraph 354, EO zulässig ist, muss vom Gericht von Amts wegen geprüft werden. Stellt sich die Unzulässigkeit der Exekution mangels dieser Voraussetzungen heraus, ist sie einzustellen. Eine Verweisung auf den Rechtsweg iS des Paragraph 40, Absatz 2, EO ist nur unter den Voraussetzungen des Paragraph 40, Absatz eins, EO möglich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0001324Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.06.2023