RS OGH 1962/6/13 6Ob173/62

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Veröffentlicht am 13.06.1962
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Norm

ABGB §1042 C2

Rechtssatz

Für den Ersatzanspruch nach § 1042 ABGB erscheint allein von Bedeutung, ob der getätigte Aufwand dem Unterhaltsberechtigten gegenüber auf Kosten des Leistenden tatsächlich erbracht wurde. Rechtlich unerheblich ist hingegen der Umstand, ob die aus der Tätigkeit des Aufwandes etwa durch Abschluß eines Pflegevertrages sich ergebenden Verbindlichkeiten des Leistenden von diesem erfüllt wurden oder nicht.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 173/62
    Entscheidungstext OGH 13.06.1962 6 Ob 173/62

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0025223

Dokumentnummer

JJR_19620613_OGH0002_0060OB00173_6200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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