RS OGH 1962/6/14 5Ob99/62, 1Ob166/62, 6Ob318/66, 8Ob243/69, 7Ob239/75, 3Ob507/76, 3Ob149/01k, 7Ob10/

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Veröffentlicht am 14.06.1962
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Norm

EheG §49 A1d

Rechtssatz

Strafanzeigen gegen den anderen Ehegatten, die ohne einem echten Sicherheitsbedürfnis zu entspringen, nur aus feindlicher Einstellung oder aus Rachegefühl gemacht wurden, stellen schwere Eheverfehlungen dar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0056902

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.01.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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