Norm
AngG §27 Z1 E1cRechtssatz
Die Drohung mit einer Anzeige beim Finanzamt, um eine Gehaltsforderung gegen den Dienstgeber durchzusetzen, bildet einen wichtigen Grund zur vorzeitigen Entlassung im Sinne des § 27 Z 1 AngG.Die Drohung mit einer Anzeige beim Finanzamt, um eine Gehaltsforderung gegen den Dienstgeber durchzusetzen, bildet einen wichtigen Grund zur vorzeitigen Entlassung im Sinne des Paragraph 27, Ziffer eins, AngG.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitgeber, Angestellte, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Androhung, Vertrauensunwürdigkeit, Mitteilung, VertrauensverwirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0029862Dokumentnummer
JJR_19620615_OGH0002_0040OB00075_6200000_003