RS OGH 1988/6/15 4Ob30/62, 4Ob73/78, 9ObA108/88

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.06.1962
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Norm

ABGB §1151 IC
  1. ABGB § 1151 heute
  2. ABGB § 1151 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916

Rechtssatz

Bei der Prüfung des für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses wesentlichen Merkmales der Eingliederung in den Betrieb und der persönlichen Abhängigkeit ist auf die Besonderheit des Journalistenberufes im allgemeinen und im Falle eines Auslandskorrespondeten auch auf die daraus resultierenden Besonderheiten im besonderen entsprechend Bedacht zu nehmen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Arbeitsverhältnis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0021792

Dokumentnummer

JJR_19620615_OGH0002_0040OB00030_6200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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