Norm
ABGB §922Rechtssatz
Das Begehren des Mieters auf Vertragserfüllung, gerichtet auf Behebung von Mängeln des Bestandobjektes (§ 1096 ABGB) ist an die Frist des § 933 ABGB nicht gebunden.Das Begehren des Mieters auf Vertragserfüllung, gerichtet auf Behebung von Mängeln des Bestandobjektes (Paragraph 1096, ABGB) ist an die Frist des Paragraph 933, ABGB nicht gebunden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0024152Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.04.2018