Norm
ABGB §91 C6Rechtssatz
Bei aufrechter Ehe erlischt der der Frau gerichtlich zuerkannte Anspruch auf Zahlung des Unterhaltes in Geld durch einverständliche Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft; wird diese wieder aufgehoben, so muß die Frau einen neuen Titel erwirken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0000820Dokumentnummer
JJR_19620816_OGH0002_0030OB00120_6200000_001