RS OGH 2011/5/18 8Ob215/62, 1Ob283/67, 1Ob23/69, 3Ob105/98g, 7Ob163/10m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.09.1962
beobachten
merken

Rechtssatz

Einer von mehreren Begünstigten, zu deren Gunsten der Schuldner infolge ungeklärter Rechtslage den Schuldgegenstand bei Gericht hinterlegt hat, kann den Erleger mangels Rechtsschutzinteresses nicht auf Zustimmung zur Ausfolgung des Gerichterlages klagen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0033745

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten