Rechtssatz
Hat die außereheliche Mutter durch ihre Verheiratung die Schweizer Staatsbürgerschaft, der Minderjährigen aber nunmehr die österreichische Staatsbürgerschaft erlangt, erscheint eine analoge Anwendung des § 11 DVEheG nicht offenbar gesetzwidrig.Hat die außereheliche Mutter durch ihre Verheiratung die Schweizer Staatsbürgerschaft, der Minderjährigen aber nunmehr die österreichische Staatsbürgerschaft erlangt, erscheint eine analoge Anwendung des Paragraph 11, DVEheG nicht offenbar gesetzwidrig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0086628Dokumentnummer
JJR_19620912_OGH0002_0060OB00216_6200000_002